ADEL - RITTER - BURGFRÄULEIN
NEUENBÜRG
Umringt von Wäldern, Weinbergen und saftig grünen, hügeligen Wiesen, auf denen Schafe und Kühe friedlich weiden, liegt ganz versteckt im Tal das kleine, idyllisch gelegene Dorf Neuenbürg. Dort, wo das dörfliche Leben einen langsameren und gemächlicheren Takt vorgibt und die Zeit auf eine liebenswerte Art entschleunigt wirkt, stand einst vor Hunderten von Jahren eine mittelalterliche Burg mit Adligen, Rittern und Hofstaat.
Rings um die Burg siedelten sich neue Bürger an, die alsbald Neuenbürger genannt wurden. Vornehmlich waren dies Handwerker, Bauern, Knechte und Mägde. Damals lebten die Menschen in einer Ständegesellschaft, das heißt, die Menschen waren nicht gleich, sondern gehörten einem gewissen Stand an. Es gab drei Stände:
Der oberste Stand war der Klerus, dies waren alle Geistlichkeiten
der zweite Stand war der Adel, zu diesem gehörten Grafen, Fürsten und Ritter
der unterste Stand war das einfache Volk, zu denen Bauern, Handwerker, Knechte und Mägde gehörten.
Um Burg und Dorf wuchs damals dichter Wald, und in den Hängen selbiger schlummerte Sandstein unter der Erde, den man zum Burg- und Hausbau abbaute. Die Flurnamen Deichelwald, Waldbuckel, Waldeck, Bauwald, Reut und Odenwald, auch Odinwald genannt, weisen darauf hin, dass in alter Zeit der größte Teil der Gemarkung Neuenbürg, auch im Verlaufe der beiden Quellbäche, die bis nahe an das frühere Siedlungsgebiet reichten, mit dichtem Wald bewachsen war. Inmitten der Quellbäche, die sich unterhalb des Dorfes zu einem Nebenfluss der Kraich vereinigten, wurde einst die Nuwe Burg gebaut – Niwenburg, auch die „neue Burg“ genannt.
AUVNISHEIM DIE URMARK
Die unbewohnte Gegend um Neuenbürg gehörte um das Jahr 771 der Gemeinde Auvnisheim, dem heutigen Oberöwisheim. Zu jener Zeit waren die Weiler Oberöwishem, Unteröwisheim sowie Neuenbürg eine gemeinsame Gemarkung. In der Schenkungs- und Ersterwähnungsurkunde des damaligen Herren Wolfo heißt es: „In Christi Namen, am 12. Juni 771, im 3. Jahr des Königs Karl. Ich, Wolfo, reiche eine Gabe dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, in dem der ehrwürdige Gundeland der leitende Abt ist. Ich schenke im Kraichgau, auf Auwnisheimer Gemarkung, eine halbe Hofreite, mit darauf errichtetem Haus, ferner 30 Morgen Land und acht Wiesen. Urkundlich dessen, untenstehende Fertigung, geschehen im Lorscher Kloster, im Jahre des Herrn 771 nach Christus.“
Diese Urkunde, festgehalten im Lorscher Codex1,, bezeugt, dass auf der späteren Gemarkung Neuenbürg, das damals zu Oberöwisheim gehörte, ein Edelmann namens Wolfo Landbesitz sein Eigen nannte. Einige Jahre später, im Jahre 780, wurde Weinbau auf der Gemarkung Auvnisheim urkundlich nachgewiesen. Hierzu ist im Lorscher Codex verbrieft: „In Christi Namen, am 7. Juni im 16. Jahr des Königs Karl, gedenke ich Herhat des Seelenheiles des Erhart. Daher beabsichtige ich eine Zuwendung an den Heiligen Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vorsteht. Ich schenke in der genannten Gemarkung Öwisheim zwei Hofreiten mit Häusern, Gehöften, allen darauf errichteten Baulichkeiten, einem an ein Haus anstoßenden Weingarten und überhaupt alles, was zu den beiden Hofreiten gehört“. Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen im Lorscher Kloster im Jahre des Herrn am 7. Juni 780.
Ob der Weinbau auch im östlichen Weiler, um das heutige Neuenbürg, betrieben wurde, ist durchaus denkbar. Über den kleinen Weiler, also die kleine Siedlung, ist nur erwähnt, dass er östlich von Oberöwisheim gelegen haben soll. Eine weitere Urkunde, hinterlegt im Lorscher Codex, besagt, dass Gerold in Eich eine Schenkung der Öwisheimer Gemarkung in Auftrag gab. Hierzu ist niedergeschrieben: „In Christi Namen, am 1. Juli im 16. Jahr des Königs Karl, bringen wir, Gerold und meine Ehefrau Imma, eine Opfergabe dar. Wir entrichten sie dem Heiligen Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das vom ehrwürdigen Abt Richbodo verwaltet wird. Wir geben alles dahin, was wir in Awinesheim – Öwisheim – besitzen“. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Lorscher Kloster im Jahre des Herrn, 1. Juli 784.
Diese Dokumente des Klosters zu Lorsch umfassten auch die Gebiete um das heutige Neuenbürg, das zu der damaligen Zeit zu dem Ort und der Gemarkung Oberöwisheim gehörte. Der König, der in diesen Urkunden Erwähnung fand, ist König Karl der Große. Er war von 768 bis 814 König des Fränkischen Reiches und erlangte am 25. Dezember des Jahres 800 die Kaiserwürde.
Einige Jahrhunderte später, um 1200 nach Christus, erlangte der Graf von Eberstein durch Heirat von dem Land Besitz, auf dem schon bald die Nuwe Burg mit Siedlung entstand. Die Grafen von Eberstein dürfen in diesem Zusammenhang durchaus als die Gründerväter von Neuenbürg und die Erbauer der Burg betrachtet werden. Genauso gesichert ist auch, dass Oberöwisheim die Urmark von Neuenbürg war und die Geschichte der beiden Ortschaften Oberöwisheim und Neuenbürg untrennbar miteinander verwoben war.
Seinerzeit, im Jahre 1214, wird ein Vasall des Grafen von Eberstein urkundlich erwähnt, sein Name war Edelknecht und Ritter Kraft zu Oewisheim, jener hatte noch drei Brüder, die da hießen Kuno, Wolftrigulo und Berthold.
Es ist anzunehmen, dass jener Ritter Kraft den Auftrag von seinem Herren, dem Grafen von Eberstein, erhielt, auf dessen Gemarkung Oewisheim die neue Burg mit Burgturm und Wehrmauer zu errichten. Um die nuwe Burg wurde ein Wassergraben angelegt, sodass, wie in den Chroniken beschrieben, man in späterer Zeit von einem Wasserschloss sprach.
Im Jahre des Herrn 1241 wurde im Lorscher Codex die erste urkundliche Erwähnung der Burg mit dazugehörender Siedlung niedergeschrieben.
Vermutlich gab es aber schon weit vor diesem Datum Leben auf der damals noch zu Oberöwisheim gehörenden Gemarkung, allerdings dürfte es sich um einzelne mittelalterlich bäuerliche Hütten gehandelt haben.
Wiederum einige Zeit später, im Jahre 1255, wurde die neue Burg der Grafen von Eberstein als Novum Castrum Owensheim erwähnt.
Der Ort Neuenbürg entstand als Siedlung um die neue Burg der Grafen.
Graf Otto der Ältere von Eberstein befreite die Mönche des Klosters Herrenalb am Mense Januario, also im Januar 1272, vom Ungeld in Gernsbach, Neuenbürg und Gochsheim sowie allen anderen seiner Herrschaft angehörigen Orten.
Ebenso erteilte Graf Otto der Ältere im Jahre 1272 dem Kloster Herrenalb Zoll-, Ungeld- und Steuerfreiheit in allen Orten seiner Herrschaft, also auch in Gochsheim und Neuenbürg.
Graf Otto der Ältere verkauft 1277 mit Zustimmung seiner Söhne Otto, Wolfrad und Heinrich den Zehnt zwischen Oberöwisheim mit dazugehörender Burg und Siedlung Neuenbürg und Unteröwisheim dem Speyrer Domkapitel unter Leitung des Bischofs Friedrich von Speyer um 300 Pfund Heller.
DAS LEHEN ZU SPEYER
Im März 1298 beurkundet Bischof Friedrich von Speyer, dass sein Oheim Graf Heinrich von Eberstein ihm das Dorf Oberöwisheim zu der neuen Burg, also Neuenbürg, zu Lehen gemacht hat und gibt, da auf solche Weise für Schadloshaltung seiner Kirche gesorgt ist, die Erlaubnis, dass Heinrich von Eberstein das Dorf Loffenau, das er bisher vom Hochstift Speyer zu Lehen gehabt hat, als Eigentum verkaufe. Er bestätigt auch den Verkauf von Loffenau durch Graf Eberstein an das Kloster zu Herrenalb. Domdekan Werner und das Domkapitel gaben hierzu ihre Zustimmung.
In der lehensherrlichen Urkunde vom 3. März 1298 heißt es wie folgt: „Wir, Heinrich von Gottes Gnaden, Graf von Eberstein, bekennen durch diesen Brief, dass wir von der Last der Schulden, von der wir vielfältig behaftet waren, mit den geistlichen Mannen, dem Abt und Konvent zu Albe, von dem Verkauf des Dorfes Loffenau angefangen, fleißig zu handeln. Aber wenn wir verlangen, dass wir dasselbe Dorf von dem Ehrwürdigen, unserem Herren dem Bischof zu Speyer zu Lehen hatten und die Rechte Herrschaft und Eigenschaft zu dem selben Herren gehörte und uns von Lehens wegen allein zugehörte, die nützlich Herrschaft an demselben Dorf, mögen wir von Recht den versprochenen Handel des Verkaufs mit vollbringen. Darum haben wir das Dorf in Owensheim, zu der Neuen Burg und in rechter Eigenschaft gehörend, dem oben genannten, unserem Herrn, dem Bischof, im Namen der Kirche zu Speyer frei vergeben und an ihn das Recht und die Eigenschaft des selben Dorfes gewandt, empfehlend danach, von ihm dasselbe Dorf in Lehen weiß. Der obengenannte Herr, der Bischof, hat das Recht und die Eigenschaft in dem Dorf Loffenau, das ihm zugehört und das wir von ihm zu Lehen haben, mit Geheiß seines Kapitels und uns unsere Erben gewandt, mit vollem Rechte. Da dies geschehe, haben wir dasselbe Dorf Loffenau dem vorgenannten Abt und Konvent von Albe von Dreihundertsechzig Pfund Heller gezahltes Geld, das wir gänzlich empfangen haben, und mit diesem Brief bekennen, verkauft. Zur Urkunde und ewiglichen Stärke ist dieser Brief mit unserem Siegel bewahret, gegeben im Jahre des Herrn 1298 im Monat des Märzen.“
Dieser Brief bezeugt, dass Neuenbürg als Lehen in männlicher Nachfolge der Ebersteiner an den Bischof von Speyer gegeben wurde. Im Laufe der Neuenbürger Geschichte sollte dieses Ereignis noch tiefgreifende Einschnitte für das Dorf Neuenbürg bedeuten.
Friedrich von Bolanden war von 1272 bis 1302 Bischof von Speyer. Er stammte aus der Ministerialfamilie der Bolanden. Er wurde 1276 von Ritter Wolfram von Fleckenstein gefangen genommen und eingekerkert, daraufhin wurde er von König Rudolf von Habsburg befreit.
DIE HERRSCHAFT DERER VON REMCHINGEN
Für die neue Burg und die kleine Siedlung begann am Dienstag, den 26. November 1331, eine neue Zeitrechnung, denn die Ortsherrschaft Neuenbürgs mit dazugehöriger Burg wurde in die Hände der Adelsfamilie von Remchingen2 gelegt. Damals verkauften die Grafen Heinrich und sein Bruder Wilhelm von Eberstein dem Edelknecht Konrad von Remchingen und seiner ehelichen Frau Margarethe ihr Dorf Öwisheim, das da ward genannt die „nuwe Burg“ – mit der Siedlung Neuenbürg –, um 209 Pfund Heller, vorbehaltlich der Wiederlösung binnen Jahresfrist, und belehnten die Käufer mit demselben. Mit diesem Akt des Verkaufes von Seiten der Ebersteiner trennte sich Neuenbürg endgültig von seiner Urmark Oberöwisheim und stand fortan unter dem Schutz ihres Ortspatrons Konrad von Remchingen. Mit den neuen Ortsherren, derer von Remchingen, wurde Neuenbürg ein eigenständiges Dorf. Die Herren von Remchingen hatten bis zum Erlöschen ihres Adelsgeschlechtes die Ortsherrschaft inne und prägten diese mehr als drei Jahrhunderte lang. Der Edelknecht – was soviel wie adliger ritterbürtiger Erwachsener, aber noch nicht zum Ritter geschlagener oder mit dem Schwerte umgürteter mittelalterlicher Reiterkrieger bedeutet –, Konrad von Remchingen zu Neuenbürg, wird im Jahre 1351 als Ritter Konrad von Remchingen betitelt, der nach dem Tode seiner ehelichen Frau Margarethe nun mit der adeligen Edelfrau Agnes von Bönnigheim, geborene von Selbach, Tochter des verstorbenen Ritters Heinrich von Selbach, sesshaft zu Baden, verheiratet ist, die einen überwiesenen Hof in Unteröwisheim von ihrem ersten Gemahl Rucker von Bönnigheim besaß. Es ist davon auszugehen, dass zumindest die Anfänge der später urkundlich erwähnten Ritteranlagen zu Neuenbürg auf die Ortsherrschaft des Ritters Konrad von Remchingen zurückgehen. Die Niederschriften, Dokumente und Urkunden lassen auch eindeutig erkennen, dass die Grafen von Eberstein immer ein Lehen oder Teillehen auf Burg und Dorf hatten. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erhielten die Herren von Remchingen das Lehen Weingarten in der Pfalz von den Herren von Hirschhorn zum Lehen. Diese von Remchingen wurden auch als Amtmänner im badischen Teil von Lahr genannt. Das Lehen Neuenbürg wurde von den Herren von Remchingen nicht immer in direkter Linie vererbt, denn es tauchten dort verschiedene Zweige der Familie auf. Wer wann, zu welcher Zeit gerade ein Lehen auf Burg und Dorf hielt, ist nur schwer zu sagen, da urkundlich die Grafen von Eberstein, die Herren von Remchingen und nicht zuletzt das Hochstift Speyer diesbezüglich genannt werden müssen.
Um das Jahr 1400 bauten die Herren von Remchingen im Schlossbereich eine Kapelle, die der seligen Jungfrau Maria geweiht wurde. Turm und Chor der heutigen Sankt-Lukas-Kirche stammen noch aus dieser Zeit. Ob die Grafen von Eberstein oder die Herren von Remchingen – an Geld mangelte es stets beiden Adelsfamilien –, so sind viele urkundliche Belege über Lehensübertragungen für die Niwenburg sowie das Dorf Neuenbürg hinterlegt.
Hans von Remchingen sagte dem Grafen Bernhard von Eberstein am 10. Januar des Jahres 1413 die Lehnsfolge wegen Neuenbürg, das ihm zur Zeit nicht mehr gehört, auf und ersucht um Rückgabe des Lehnsreverses.
Heinrich von Remchingen verpflichtet sich gegenüber Graf Bernhard von Eberstein als seinem Lehnsherrn am 14. Juni 1414, seine Hälfte, an dem ihm gemeinsam mit seinem Bruder Ulrich als Lehen überlassenen Dorf Neuenbürg, das er um 300 Gulden versetzt hat, binnen fünf Jahren wieder an sich zu lösen.
Hans von Remchingen der Ältere zeigt dem Grafen Bernhard von Eberstein am 3. Februar 1425 an, dass sein Bruder Heinrich Neuenbürg von ihm gelöst hat und sagt daher das Lehen zu seinem Teil wieder auf.
Heinrich von Sickingen und seine Ehefrau Ennel von Dahn verkaufen am 2. März 1453 dem Meister Hermann Heylmann, Doktor der Heiligen Schrift zu Heidesheim, ein Sechstel ihres großen Zehnten zu Oberöwisheim und Neuenbürg um 1500 Gulden und sichern ihm, gegen Aufzahlung von 750 Gulden, ein weiteres Viertel an demselben zu.
1 Der Lorscher Codex ist eine mittelalterliche Handschrift aus dem Kloster Lorsch. Er wurde zwischen 1170 und 1195 in lateinischer Sprache angelegt und enthält eine Klostergeschichte, über 3800 Urkundenabschriften sowie Urbare. Die Einträge dokumentieren Rechtsvorgänge wie Käufe und Schenkungen von Königen, Päpsten und anderen ab dem 8. Jahrhundert. Der Codex diente der Sicherung der Besitzrechte des Klosters Lorsch, als dessen Macht bereits schwand. Er nennt über 1000 Orte erstmals, darunter viele im Kraichgau wie Oberöwisheim, und gilt als älteste Quelle für deren Existenz.
2 Die Herren von Remchingen waren vor 1331 ein südwestdeutsches Ministeriale-Geschlecht (d. h. niederer Adel im Dienst höherer Herren) aus dem Enztal bei Vaihingen/Enz. Erste Nennungen reichen bis 1089 mit Sigeboto von Remmincheim als Zeuge für die Grafen von Grüningen; danach dienten sie ab 1121 den Grafen von Vaihingen. Cunrad von Remichingin (1160) und Wolfhard (1165) sind weitere frühe Vertreter. Ihr Stammsitz war Remmichingen mit einer Wasserburg; um 1259 besaßen Berthold und Cunradus (Vogt von Vaihingen) Ländereien und bauten die Burg Remchingen bei Wilferdingen (Pfinztal). Sie rodeten Land und gründeten Dörfer wie Auerbach und Mutschelbach. Als Lehensträger standen sie unter Grafen von Grüningen/Vaihingen, später Markgrafen von Baden, Ebersteinern und Kloster Weißenburg; sie erreichten nie großen eigenen Grundbesitz.